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Die ewige Frage: Dürfen Lehrer das Smartphone konfiszieren?

13 Apr 2016, Geschrieben von admin in Allgemein
Lehrer Smartphone konfiszieren

Smartphones – diese kleinen Geräte prägen unseren Alltag wie die Luft zum Atmen. Ein Schritt vor die Türe ohne das geliebte Smartphone – für einen Großteil der Menschen absolut unvorstellbar. Egal, ob der Gang zur Toilette, in einen anderen Raum der Wohnung oder im Bett – das Smartphone ist immer dabei.

Dementsprechend ist es auch wenig verwunderlich, dass selbst die Schüler sich im Unterricht nicht von dem kleinen Wunderkasten trennen wollen.
Schwierig wird es jedoch dann, wenn nicht nur die Schüler den Unterricht stören, sondern auch die Smartphones. Denn auch wenn weithin bekannt ist, dass nicht alle Unterrichtsfächer gleich viel Spaß bereiten – Schüler, die im Unterricht nur auf das Smartphone schauen, stören den Unterricht massiv.

Lehrer gegen Schüler – der ewige Kampf um das Smartphone

Stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Ein Lehrer versucht einer minder begeisterten Unterrichtsklasse wichtigen Unterrichtsstoff zu vermitteln. Doch von den anwesenden Schülern richten die wenigsten einen Blick auf die Tafel. Stattdessen ruht der Blick der übrigen Schüler auf dem Handy. WhatsApp, Entwicklungen in den sozialen Netzwerken, neueste Videos verschicken – anhand dieser Flut von Entwicklungen sehen viele Lehrer ziemlich alt aus. Strafarbeiten, Tadel, Ermahnungen – zumeist lassen sich Schüler von diesen Strafen nicht mehr beeindrucken. Schließlich ist und bleibt das Smartphone für viele Schüler das wichtigste Attribut des Tages.
Viele Lehrer wissen sich anhand der Fülle der Schüler mit einem Smartphone nicht mehr anders zu helfen, als die Smartphones einzukassieren.

Doch wie sieht das aus rechtlicher Sicht aus? Darf ein Lehrer ohne Weiteres ein Smartphone konfiszieren?

Der Schulalltag richtet sich nach der bestehenden Schulordnung. Je nach Schule kann in dieser Ordnung zu lesen sein, dass das Mitführen von Smartphones in der Schule verboten ist. Halten sich Schüler nicht an diese Regel und hören auch nicht auf die Ermahnungen der Lehrkräfte, so können und dürfen die Lehrer das Smartphone konfiszieren, um die Schulordnung durchzusetzen. Allerdings dürfen die Lehrer dennoch nicht in das Smartphone hineinschauen. Nachrichten, Telefonate und Internetverläufe unterliegen der Privatsphäre. Außerdem sind die Lehrer verpflichtet, das Telefon nach Unterrichtsschluss unbeschädigt wieder auszuhändigen.

Auch rein rechtlich ist der Lehrer mit dieser Handlungsweise auf der richtigen Seite. Hier ist genau festgelegt, dass eine Wegnahme von Gegenständen dann erlaubt ist, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes notwendig ist. Allerdings darf der Lehrer nur dann mit einer Wegnahme einschreiten, wenn die Störung bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevorsteht.

Sollte dein Kind also einmal wütend nach Hause kommen, weil der Lehrer das Handy konfisziert hat – in diesem Fall war der Lehrer ausnahmsweise einmal auf der sicheren Seite.